Obduktion
Unter einer Obduktion (lateinisch Obductio; von obducere: ‚bedecken‘, nachträglich ‚hinzuziehen‘ bzw. ‚vorführen‘) oder auch Autopsie (griechisch αυτοψία autopsía ‚eigene Schau‘) oder Sektion (von lateinisch sectio ‚Schnitt, Operation, Sektion‘) versteht man die innere Leichenschau.
Die ersten belegten Obduktionen fanden ab dem 13. Jahrhundert in Italien statt und sind seitdem fester Bestandteil in der Pathologie.
Wissenswertes
Obduktionsarten
In unserem Institut führen wir neben klinischen Obduktionen auch Privat- oder durch die Berufsgenossenschaft beauftragte Gutachten durch.
Obduktionsumfang
In der Regel werden alle drei Körperhöhlen (Kopf, Brust, Bauch) eröffnet.
Auf Wunsch kann selbstverständlich von diesem Procedere abgewichen werden.
Durchführbarkeit einer Obduktion
Die Durchführung gerichtlicher Obduktionen unterliegt der Rechtsmedizin mit Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft.
Ein Obduktion in unserem MVZ ist nur möglich, wenn
- das Einverständnis des Patienten oder der nächsten
Angehörigen vorliegt
- es sich um eine natürliche Todesursache handelt
- der Leichnam von der Staatsanwaltschaft freigegeben wurde
"Mortui vivos docent."
Die Toten lehren die Lebenden.
Service
Befundlaufzeit
Die Befunderstellung bei einer klinischen oder privaten Sektion dauert ca. 14 Tage.
Bei einem Gutachten ist mit einer wesentlich längeren Laufzeit zu rechnen.
Leistungsspektrum
Hier sehen Sie all unsere Untersuchungen detailliert im Überblick.
Wir rechnen nach EBM bzw. GOÄ ab.
Gutachten-Obduktion
Bei der Fragestellung nach Asbestose kann eine externe Untersuchung des Lungengewebes erforderlich sein.
der Ruhr-Universität Bochum am
Berufsgenossenschaftlichen UniversitätsklinikumBergmannsheil
Bürkle-de-la-Camp-Platz 1
Kontakt Prosekur
Tel.: 0203 6008 1601
Mail:
Prosektor: Dr. med. Martin Maas
Präparatorin: Nadine Krompholz