Obduktion

Klinische Obduktionen werden fast ausschließlich von einem Pathologen durchgeführt. Hierbei werden die Todesursache und die vorbestehenden Erkrankungen eines verstorbenen Patienten durch eine innere ärztliche Leichenschau festgestellt. Anders als bei der gerichtsmedizinischen Untersuchung wird der Antrag auf Obduktion meist durch den zuletzt behandelnden Arzt des Patienten gestellt. Voraussetzung für eine klinische Sektion ist, dass der Patient eines natürlichen Todes (wie z.B. Herzinfarkt, Krebs, Lungenentzündung) gestorben ist und seine nächsten Angehörigen damit einverstanden sind. Sie dient der Qualitätssicherung in der Medizin und gibt gelegentlich Hinweise auf familiäre Risikofaktoren (z.B. Krebs oder Erbkrankheiten). Bei Versicherungsfragen (z.B. Berufserkrankungen, die zum Tode beigetragen haben könnten) wird eine gutachterliche Obduktion durchgeführt.

Unser Leistungsspektrum:

Obduktionen

Klinische Obduktion
Abklärung von Grundkrankheiten und Todesursache, Qualitätskontrolle der klinischen Diagnostik und Therapie

Gutachterliche Obduktion
Abklärung von Grunderkrankungen und Todesursachen in Hinblick auf einen versicherungsrechtlichen Zusammenhang